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Unternehmen im Raum Dortmund werden betriebsmedizinisch in den Aufgaben der Arbeitsmedizin beraten, spezielle arbeitsmedizinische Untersuchungen einschließlich der arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen werden durchgeführt, z. B.
- Untersuchungen nach Grundsatz G 37 der Berufsgenossenschaften (Bildschirm-Arbeitsplätze)
- Untersuchungen nach Grundsatz G 20 der Berufsgenossenschaften (Lärm)
- Für die Feuerwehr Dortmund werden die speziellen arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen nach den Berufsgenossenschaftlichen Grundsätzen durchgeführt, u.a. nach G 20, G 25, G 26, G 31, G 37, G 41, Biostoffverordnung
Bei Interesse an einer arbeitsmedizinischen Betreuung Ihres Unternehmens wenden Sie sich bitte unter der Telefon-Nummer 0231 / 125336 an uns.
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